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    Pflegegesellschaft
    Pflege-Glossar

    Pflege-Begriffe verständlich erklärt

    Von SGB XI bis Verhinderungspflege58 zentrale Begriffe rund um Pflegegrad, Leistungen und Antrag.

    § 14 SGB XI

    Definiert, wer als pflegebedürftig gilt: Personen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens 6 Monate Hilfe benötigen.

    Siehe auch: Pflegebedürftigkeit

    § 15 SGB XI

    Legt fest, wie aus den im NBA-Verfahren erfassten Punkten der Pflegegrad ermittelt wird (5 Pflegegrade von 12,5 bis 100 Punkten).

    Siehe auch: NBA · Pflegegrad

    § 36 SGB XI

    Pflegesachleistung: Anspruch auf Pflege durch professionelle Pflegedienste. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Höhe je nach Pflegegrad (PG2: 796 € → PG5: 2.299 €).

    Siehe auch: Pflegesachleistung

    § 37 Abs. 3 SGB XI

    auch: Beratungsbesuch

    Pflichtberatung bei Pflegegeld-Bezug: PG 2/3 alle 6 Monate, PG 4/5 alle 3 Monate. Wird durch Pflegedienst durchgeführt, kostenlos für die pflegebedürftige Person.

    § 37 SGB XI

    Pflegegeld: Geldleistung an pflegebedürftige Person, die durch Angehörige gepflegt wird. Wird bar ausgezahlt, ohne Verwendungsnachweis.

    Siehe auch: Pflegegeld

    § 38 SGB XI

    Kombinationsleistung: Mischung aus Sachleistung (Pflegedienst) und Pflegegeld (an Angehörige). Anteil frei wählbar.

    Siehe auch: Kombinationsleistung

    § 39 SGB XI

    auch: Verhinderungspflege

    Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Person krank oder im Urlaub ist, übernimmt die Kasse Vertretungs-Pflege bis 1.685 € pro Jahr.

    § 40 SGB XI

    Pflegehilfsmittel: Anspruch auf 42 € pro Monat für Verbrauchshilfsmittel (Handschuhe, Bettschutz, etc.) plus technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, …).

    Siehe auch: Pflegehilfsmittel

    § 42 SGB XI

    auch: Kurzzeitpflege

    Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Aufnahme (max. 8 Wochen pro Jahr, bis 1.854 €), z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder Krise zu Hause.

    § 43b SGB XI

    Zusätzliche Betreuung in stationären Einrichtungen — finanziert eine besondere Betreuungs-Pflegekraft. Bezeichnung 'nach §43b' findet sich auf vielen Stellenausschreibungen.

    § 45a SGB XI

    Begriff der eingeschränkten Alltagskompetenz (vor 2017 wichtig). Heute durch das NBA-System abgelöst — alle Beeinträchtigungen werden gleich bewertet.

    § 45b SGB XI

    auch: Entlastungsbetrag

    Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat zweckgebunden für Betreuung, Hauswirtschaft und Tages-/Nachtpflege. Nicht für Grundpflege. Bis zu 18 Monate ansparbar.

    Akteneinsicht

    Recht, das vollständige MDK-Gutachten von der Pflegekasse zu erhalten — wichtig vor Widerspruch, um die Begründung der Kasse zu verstehen.

    Antrag auf Pflegegrad

    Formlos schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse zu stellen. Datum sichern! Pflegegrad gilt rückwirkend ab Antragsdatum, nicht ab Begutachtung.

    Außerklinische Intensivpflege

    auch: AKI, Beatmungspflege

    24/7-Versorgung für beatmungspflichtige Patienten zu Hause oder in Wohngemeinschaften. Eigene gesetzliche Regelung seit 2023.

    Behandlungspflege

    Medizinische Maßnahmen auf Arztverordnung: Wundversorgung, Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentenstellung. Wird über Krankenkasse (SGB V), NICHT Pflegekasse abgerechnet.

    Siehe auch: Häusliche Krankenpflege

    Betreuungsverfügung

    Wunsch-Vorgabe, wer bei einer gerichtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Greift, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

    Dekubitusprophylaxe

    auch: Druckgeschwür-Vorbeugung

    Vorbeugung gegen Wundliegen bei bettlägerigen Patienten — durch regelmäßige Lagewechsel, druckentlastende Hilfsmittel und Hautpflege.

    Entlastungsbetrag

    131 € pro Monat zweckgebunden für: Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienst (außer Grundpflege bei PG 2–5), anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bis 18 Monate ansparbar.

    Siehe auch: § 45b SGB XI

    Familienpflegezeit

    Längere, flexiblere Variante: bis zu 24 Monate Teilzeit-Reduktion (mind. 15 Std/Woche) zur Pflege eines Angehörigen. Auch hier zinsloses Darlehen möglich.

    Grundpflege

    Körperpflege, Mobilität, Ernährungshilfe, Toilettengang. Wird über Pflegekasse (SGB XI) abgerechnet. Nicht zu verwechseln mit Behandlungspflege.

    Siehe auch: Behandlungspflege

    Härtefall

    Sonderregelung für PG 5 mit besonders hohem Pflegeaufwand — kann zu erhöhten Leistungen führen, wird aber nur in Ausnahmefällen anerkannt.

    Häusliche Krankenpflege

    auch: HKP

    Medizinische Pflege (Wundversorgung, Injektionen, Medikamente) durch ambulanten Pflegedienst auf ärztliche Verordnung. Wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet, NICHT die Pflegekasse.

    Siehe auch: Behandlungspflege

    Hauswirtschaft

    auch: Hauswirtschaftliche Versorgung, Haushaltshilfe

    Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche. Teil des Pflegekassen-Budgets — kann über Sachleistung oder Entlastungsbetrag finanziert werden.

    Höherstufungsantrag

    Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads bei Verschlechterung. Geht wieder an die Pflegekasse, neue Begutachtung folgt. Lohnt sich, wenn der Hilfebedarf gestiegen ist.

    Inkontinenzversorgung

    Pflegerische Hilfe bei Harn- oder Stuhlinkontinenz: Wechsel von Inkontinenzmaterial, Hautpflege im Intimbereich, ggf. Katheter-Versorgung.

    Kombinationsleistung

    Mischmodell: Ein Teil des Sachleistungsbudgets wird genutzt, der Rest wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: 60% Sachleistung + 40% Pflegegeld.

    Kurzzeitpflege

    Vorübergehende stationäre Pflege — max. 8 Wochen/Jahr, bis 1.854 €. Z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder Krise zu Hause. Seit PUEG mit Verhinderungspflege gemeinsamer Topf.

    Siehe auch: Verhinderungspflege

    MDK

    auch: Medizinischer Dienst, MD

    Medizinischer Dienst der Krankenversicherung — begutachtet im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob und welcher Pflegegrad zusteht. Seit 2020 offiziell 'Medizinischer Dienst'.

    MEDICPROOF

    Pendant zum MDK für privat Pflegeversicherte. Führt für PKV-Versicherte die Pflegegrad-Begutachtung durch.

    Mobilisation

    Aktivierende Bewegungsübungen — Aufstehen, Gehen, Lagern. Verhindert Versteifung, fördert Selbstständigkeit. Teil der Grundpflege.

    NBA

    auch: Neues Begutachtungsassessment

    Seit 2017 verwendetes Verfahren zur Pflegegrad-Ermittlung. 6 Module mit Punktzahlen → Gesamtpunktzahl 0–100 → Pflegegrad.

    Patientenverfügung

    Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden — z.B. künstliche Beatmung, Sondenernährung am Lebensende.

    Pflegebedürftigkeit

    Gesundheitliche Einschränkung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert (§14 SGB XI).

    Pflegeberater (§ 7a)

    auch: Pflegestützpunkt

    Unabhängiger Berater (Pflegekasse oder Pflegestützpunkt), kostenlos. Hilft bei Antrag, Leistungsplanung, Widerspruch. Anspruch ab Pflegegrad 1.

    Pflegefachkraft

    auch: Examinierte Pflegekraft, Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpflegerin, Altenpfleger

    3-jährig ausgebildete Pflegekraft (heute: Pflegefachfrau/-mann, früher Krankenpfleger oder Altenpfleger). Darf alle Behandlungspflege-Maßnahmen durchführen.

    Pflegegeld

    Geldleistung der Pflegekasse, wenn die Pflege durch Angehörige oder Bekannte erfolgt. Wird bar an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, kein Verwendungsnachweis nötig.

    Siehe auch: § 37 SGB XI · Sachleistung · Kombinationsleistung

    Pflegegrad

    auch: Pflegestufe (alt)

    Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 5 Stufen (PG 1–5). Bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Frühere Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt.

    Siehe auch: NBA

    Pflegegrad 1

    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–<27 Punkte). Anspruch: 131 € Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratungsbesuch — keine Pflegesachleistung.

    Pflegegrad 2

    Erhebliche Beeinträchtigung (27–<47,5 Pkt.). 796 € Sachleistung oder 347 € Pflegegeld pro Monat plus Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel.

    Pflegegrad 3

    Schwere Beeinträchtigung (47,5–<70 Pkt.). 1.497 € Sachleistung oder 599 € Pflegegeld pro Monat.

    Pflegegrad 4

    Schwerste Beeinträchtigung (70–<90 Pkt.). 1.859 € Sachleistung oder 800 € Pflegegeld pro Monat.

    Pflegegrad 5

    Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (≥90 Pkt.). 2.299 € Sachleistung oder 990 € Pflegegeld. Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege bei Beatmung.

    Pflegehelfer

    Einstieg in die Pflege ohne formale Ausbildung — oft mit kurzem Pflegebasis-Kurs. Übernimmt einfache Grundpflege und Hauswirtschaft, immer unter Anleitung.

    Pflegehilfskraft

    Pflegekraft mit 1- oder 2-jähriger Ausbildung. Übernimmt vor allem Grundpflege und Hauswirtschaft. Nach §43b qualifiziert für zusätzliche Betreuung.

    Pflegehilfsmittel

    Verbrauchshilfsmittel (Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektion) — 42 €/Monat. Plus technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Hausnotruf) auf Verordnung.

    Pflegesachleistung

    auch: Sachleistung

    Pflege durch professionelle Pflegekräfte (z.B. ambulanter Pflegedienst). Die Kasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab.

    Siehe auch: § 36 SGB XI

    Pflegetagebuch

    Tägliche Notizen, wo Hilfe benötigt wird (1–2 Wochen vor MDK-Termin). Wichtigster informeller Beweis für den realen Pflegebedarf — der Gutachter sieht nur 30–60 Minuten Ausschnitt.

    Pflegezeit

    Recht für Angehörige, bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, um Pflege zu organisieren. Mit zinslosem Darlehen vom BAFzA möglich.

    PUEG

    auch: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

    Pflegereform 2025: erhöhte Sachleistungs- und Pflegegeld-Beträge, höhere Verhinderungspflege-Budgets, gemeinsamer Jahresbetrag von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

    SGB V

    auch: Sozialgesetzbuch V

    Fünftes Sozialgesetzbuch — Krankenversicherung. Hier ist u.a. die Häusliche Krankenpflege (HKP) durch den Hausarzt verordnet geregelt.

    SGB XI

    auch: Sozialgesetzbuch XI, Pflegeversicherungsgesetz

    Elftes Sozialgesetzbuch — die rechtliche Grundlage der Pflegeversicherung in Deutschland. Regelt alles von Pflegegrad-Definition bis Leistungshöhe.

    Sturzprophylaxe

    Vorbeugende Maßnahmen gegen Stürze: Beratung zur Wohnung, Mobilitätstraining, passende Hilfsmittel (Rollator, Haltegriffe).

    Tagespflege

    auch: Teilstationäre Pflege

    Tägliche Betreuung außerhalb des Zuhauses (meist Pflegeheim). Eigenes Budget zusätzlich zu Sachleistung — bis 1.612 € (PG 2) bzw. 1.995 € (PG 5).

    Verhinderungspflege

    Vertretungs-Pflege bei Ausfall der pflegenden Person (Krankheit, Urlaub). Bis 1.685 €/Jahr für PG 2–5. Neu seit PUEG: gemeinsamer Topf mit Kurzzeitpflege.

    Siehe auch: § 39 SGB XI · Kurzzeitpflege

    Vorsorgevollmacht

    Vollmacht, dass eine vertraute Person Entscheidungen treffen kann, wenn man selbst nicht mehr kann (medizinisch, finanziell, behördlich). Verhindert gerichtliche Betreuung.

    Widerspruch

    Schriftlicher Einspruch gegen einen Pflegekassen-Bescheid binnen 1 Monat ab Erhalt. Statistisch hat etwa jeder dritte Widerspruch Erfolg. Kostenfrei und ohne Anwaltspflicht.

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    auch: Wohnraumanpassung

    Zuschuss bis 4.000 € pro Maßnahme für: Treppenlift, Badumbau (ebenerdige Dusche), Türverbreiterung, Rampen. Pro Person bei Verschlechterung erneut beantragbar.

    Begriff fehlt oder unklar? Wir erklären gerne persönlich — kostenfrei.

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