§ 14 SGB XI
Definiert, wer als pflegebedürftig gilt: Personen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens 6 Monate Hilfe benötigen.
Siehe auch: Pflegebedürftigkeit
Von SGB XI bis Verhinderungspflege — 58 zentrale Begriffe rund um Pflegegrad, Leistungen und Antrag.
Definiert, wer als pflegebedürftig gilt: Personen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens 6 Monate Hilfe benötigen.
Siehe auch: Pflegebedürftigkeit
Legt fest, wie aus den im NBA-Verfahren erfassten Punkten der Pflegegrad ermittelt wird (5 Pflegegrade von 12,5 bis 100 Punkten).
Siehe auch: NBA · Pflegegrad
Pflegesachleistung: Anspruch auf Pflege durch professionelle Pflegedienste. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Höhe je nach Pflegegrad (PG2: 796 € → PG5: 2.299 €).
Siehe auch: Pflegesachleistung
auch: Beratungsbesuch
Pflichtberatung bei Pflegegeld-Bezug: PG 2/3 alle 6 Monate, PG 4/5 alle 3 Monate. Wird durch Pflegedienst durchgeführt, kostenlos für die pflegebedürftige Person.
Pflegegeld: Geldleistung an pflegebedürftige Person, die durch Angehörige gepflegt wird. Wird bar ausgezahlt, ohne Verwendungsnachweis.
Siehe auch: Pflegegeld
Kombinationsleistung: Mischung aus Sachleistung (Pflegedienst) und Pflegegeld (an Angehörige). Anteil frei wählbar.
Siehe auch: Kombinationsleistung
auch: Verhinderungspflege
Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Person krank oder im Urlaub ist, übernimmt die Kasse Vertretungs-Pflege bis 1.685 € pro Jahr.
Pflegehilfsmittel: Anspruch auf 42 € pro Monat für Verbrauchshilfsmittel (Handschuhe, Bettschutz, etc.) plus technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, …).
Siehe auch: Pflegehilfsmittel
auch: Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Aufnahme (max. 8 Wochen pro Jahr, bis 1.854 €), z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder Krise zu Hause.
Zusätzliche Betreuung in stationären Einrichtungen — finanziert eine besondere Betreuungs-Pflegekraft. Bezeichnung 'nach §43b' findet sich auf vielen Stellenausschreibungen.
Begriff der eingeschränkten Alltagskompetenz (vor 2017 wichtig). Heute durch das NBA-System abgelöst — alle Beeinträchtigungen werden gleich bewertet.
auch: Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat zweckgebunden für Betreuung, Hauswirtschaft und Tages-/Nachtpflege. Nicht für Grundpflege. Bis zu 18 Monate ansparbar.
Recht, das vollständige MDK-Gutachten von der Pflegekasse zu erhalten — wichtig vor Widerspruch, um die Begründung der Kasse zu verstehen.
Formlos schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse zu stellen. Datum sichern! Pflegegrad gilt rückwirkend ab Antragsdatum, nicht ab Begutachtung.
auch: AKI, Beatmungspflege
24/7-Versorgung für beatmungspflichtige Patienten zu Hause oder in Wohngemeinschaften. Eigene gesetzliche Regelung seit 2023.
Medizinische Maßnahmen auf Arztverordnung: Wundversorgung, Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentenstellung. Wird über Krankenkasse (SGB V), NICHT Pflegekasse abgerechnet.
Siehe auch: Häusliche Krankenpflege
Wunsch-Vorgabe, wer bei einer gerichtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Greift, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
auch: Druckgeschwür-Vorbeugung
Vorbeugung gegen Wundliegen bei bettlägerigen Patienten — durch regelmäßige Lagewechsel, druckentlastende Hilfsmittel und Hautpflege.
131 € pro Monat zweckgebunden für: Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienst (außer Grundpflege bei PG 2–5), anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bis 18 Monate ansparbar.
Siehe auch: § 45b SGB XI
Längere, flexiblere Variante: bis zu 24 Monate Teilzeit-Reduktion (mind. 15 Std/Woche) zur Pflege eines Angehörigen. Auch hier zinsloses Darlehen möglich.
Körperpflege, Mobilität, Ernährungshilfe, Toilettengang. Wird über Pflegekasse (SGB XI) abgerechnet. Nicht zu verwechseln mit Behandlungspflege.
Siehe auch: Behandlungspflege
Sonderregelung für PG 5 mit besonders hohem Pflegeaufwand — kann zu erhöhten Leistungen führen, wird aber nur in Ausnahmefällen anerkannt.
auch: HKP
Medizinische Pflege (Wundversorgung, Injektionen, Medikamente) durch ambulanten Pflegedienst auf ärztliche Verordnung. Wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet, NICHT die Pflegekasse.
Siehe auch: Behandlungspflege
auch: Hauswirtschaftliche Versorgung, Haushaltshilfe
Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche. Teil des Pflegekassen-Budgets — kann über Sachleistung oder Entlastungsbetrag finanziert werden.
Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads bei Verschlechterung. Geht wieder an die Pflegekasse, neue Begutachtung folgt. Lohnt sich, wenn der Hilfebedarf gestiegen ist.
Pflegerische Hilfe bei Harn- oder Stuhlinkontinenz: Wechsel von Inkontinenzmaterial, Hautpflege im Intimbereich, ggf. Katheter-Versorgung.
Mischmodell: Ein Teil des Sachleistungsbudgets wird genutzt, der Rest wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: 60% Sachleistung + 40% Pflegegeld.
Vorübergehende stationäre Pflege — max. 8 Wochen/Jahr, bis 1.854 €. Z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder Krise zu Hause. Seit PUEG mit Verhinderungspflege gemeinsamer Topf.
Siehe auch: Verhinderungspflege
auch: Medizinischer Dienst, MD
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung — begutachtet im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob und welcher Pflegegrad zusteht. Seit 2020 offiziell 'Medizinischer Dienst'.
Pendant zum MDK für privat Pflegeversicherte. Führt für PKV-Versicherte die Pflegegrad-Begutachtung durch.
Aktivierende Bewegungsübungen — Aufstehen, Gehen, Lagern. Verhindert Versteifung, fördert Selbstständigkeit. Teil der Grundpflege.
auch: Neues Begutachtungsassessment
Seit 2017 verwendetes Verfahren zur Pflegegrad-Ermittlung. 6 Module mit Punktzahlen → Gesamtpunktzahl 0–100 → Pflegegrad.
Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden — z.B. künstliche Beatmung, Sondenernährung am Lebensende.
Gesundheitliche Einschränkung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert (§14 SGB XI).
auch: Pflegestützpunkt
Unabhängiger Berater (Pflegekasse oder Pflegestützpunkt), kostenlos. Hilft bei Antrag, Leistungsplanung, Widerspruch. Anspruch ab Pflegegrad 1.
auch: Examinierte Pflegekraft, Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpflegerin, Altenpfleger
3-jährig ausgebildete Pflegekraft (heute: Pflegefachfrau/-mann, früher Krankenpfleger oder Altenpfleger). Darf alle Behandlungspflege-Maßnahmen durchführen.
Geldleistung der Pflegekasse, wenn die Pflege durch Angehörige oder Bekannte erfolgt. Wird bar an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, kein Verwendungsnachweis nötig.
Siehe auch: § 37 SGB XI · Sachleistung · Kombinationsleistung
auch: Pflegestufe (alt)
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 5 Stufen (PG 1–5). Bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Frühere Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt.
Siehe auch: NBA
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–<27 Punkte). Anspruch: 131 € Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratungsbesuch — keine Pflegesachleistung.
Erhebliche Beeinträchtigung (27–<47,5 Pkt.). 796 € Sachleistung oder 347 € Pflegegeld pro Monat plus Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel.
Schwere Beeinträchtigung (47,5–<70 Pkt.). 1.497 € Sachleistung oder 599 € Pflegegeld pro Monat.
Schwerste Beeinträchtigung (70–<90 Pkt.). 1.859 € Sachleistung oder 800 € Pflegegeld pro Monat.
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (≥90 Pkt.). 2.299 € Sachleistung oder 990 € Pflegegeld. Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege bei Beatmung.
Einstieg in die Pflege ohne formale Ausbildung — oft mit kurzem Pflegebasis-Kurs. Übernimmt einfache Grundpflege und Hauswirtschaft, immer unter Anleitung.
Pflegekraft mit 1- oder 2-jähriger Ausbildung. Übernimmt vor allem Grundpflege und Hauswirtschaft. Nach §43b qualifiziert für zusätzliche Betreuung.
Verbrauchshilfsmittel (Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektion) — 42 €/Monat. Plus technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Hausnotruf) auf Verordnung.
auch: Sachleistung
Pflege durch professionelle Pflegekräfte (z.B. ambulanter Pflegedienst). Die Kasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab.
Siehe auch: § 36 SGB XI
Tägliche Notizen, wo Hilfe benötigt wird (1–2 Wochen vor MDK-Termin). Wichtigster informeller Beweis für den realen Pflegebedarf — der Gutachter sieht nur 30–60 Minuten Ausschnitt.
Recht für Angehörige, bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, um Pflege zu organisieren. Mit zinslosem Darlehen vom BAFzA möglich.
auch: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Pflegereform 2025: erhöhte Sachleistungs- und Pflegegeld-Beträge, höhere Verhinderungspflege-Budgets, gemeinsamer Jahresbetrag von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
auch: Sozialgesetzbuch V
Fünftes Sozialgesetzbuch — Krankenversicherung. Hier ist u.a. die Häusliche Krankenpflege (HKP) durch den Hausarzt verordnet geregelt.
auch: Sozialgesetzbuch XI, Pflegeversicherungsgesetz
Elftes Sozialgesetzbuch — die rechtliche Grundlage der Pflegeversicherung in Deutschland. Regelt alles von Pflegegrad-Definition bis Leistungshöhe.
Vorbeugende Maßnahmen gegen Stürze: Beratung zur Wohnung, Mobilitätstraining, passende Hilfsmittel (Rollator, Haltegriffe).
auch: Teilstationäre Pflege
Tägliche Betreuung außerhalb des Zuhauses (meist Pflegeheim). Eigenes Budget zusätzlich zu Sachleistung — bis 1.612 € (PG 2) bzw. 1.995 € (PG 5).
Vertretungs-Pflege bei Ausfall der pflegenden Person (Krankheit, Urlaub). Bis 1.685 €/Jahr für PG 2–5. Neu seit PUEG: gemeinsamer Topf mit Kurzzeitpflege.
Siehe auch: § 39 SGB XI · Kurzzeitpflege
Vollmacht, dass eine vertraute Person Entscheidungen treffen kann, wenn man selbst nicht mehr kann (medizinisch, finanziell, behördlich). Verhindert gerichtliche Betreuung.
Schriftlicher Einspruch gegen einen Pflegekassen-Bescheid binnen 1 Monat ab Erhalt. Statistisch hat etwa jeder dritte Widerspruch Erfolg. Kostenfrei und ohne Anwaltspflicht.
auch: Wohnraumanpassung
Zuschuss bis 4.000 € pro Maßnahme für: Treppenlift, Badumbau (ebenerdige Dusche), Türverbreiterung, Rampen. Pro Person bei Verschlechterung erneut beantragbar.
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