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    Pflegegrad beantragen 2026: Anleitung in 4 Schritten

    Aktualisiert: April 202612 Min. LesezeitAVYTA Team

    Auf den Punkt

    Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Nach 4–6 Wochen kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für die Entscheidung — der Pflegegrad gilt rückwirkend ab Antragsdatum.

    Dokumente für den Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse

    Einen Pflegegrad zu beantragen ist der erste und wichtigste Schritt, um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten – von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wer den Antrag richtig stellt, sich gut auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) vorbereitet und Fristen kennt, vermeidet böse Überraschungen. In dieser Anleitung führen wir Sie 2026 Schritt für Schritt durch das Verfahren – vom formlosen Antrag bei der Pflegekasse bis zum Widerspruch im Falle einer Ablehnung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Antrag formlos bei der Pflegekasse (Telefon, Brief, online oder persönlich)
    • Bearbeitungsfrist: 25 Arbeitstage – bei Verzug 70 € pro Woche
    • Begutachtung durch den MD anhand von 6 Modulen (max. 100 Punkte)
    • Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt

    Was ist ein Pflegegrad?

    Der Pflegegrad ist die offizielle Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Seit 2017 ersetzt er die früheren drei Pflegestufen und unterscheidet fünf Grade – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die Höhe der Leistungen – Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – richtet sich direkt nach dem festgestellten Pflegegrad.

    Eine ausführliche Erklärung aller Begriffe rund um die Pflege finden Sie in unserem Pflege-Glossar. Wer wissen möchte, welcher Pflegegrad realistisch in Frage kommt, kann vorab unseren kostenlosen Pflegegrad-Test machen – das ersetzt die Begutachtung nicht, hilft aber bei der Vorbereitung.

    Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

    Anspruch auf einen Pflegegrad hat nach §14 SGB XI jede Person, die gesundheitlich bedingt in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt ist und deshalb Hilfe durch andere benötigt. Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird (sogenannte 6-Monats-Regel). Auch psychische Erkrankungen und kognitive Einschränkungen wie Demenz werden seit der Reform vollständig berücksichtigt.

    Versichert sein müssen die Antragsteller in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Bei privat Versicherten übernimmt die Begutachtung Medicproof statt des Medizinischen Dienstes – das Verfahren ist aber inhaltlich vergleichbar.

    Schritt 1: Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Die Pflegekasse ist organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden – wichtig ist nur, dass er nachvollziehbar bei der Pflegekasse eingeht. Sie haben mehrere Möglichkeiten:

    • Telefonisch: Anruf bei der Pflegekasse genügt – das Datum gilt als Antragsdatum.
    • Schriftlich: kurzes Schreiben („Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“) per Post oder Fax.
    • Online: die meisten Pflegekassen bieten ein Antragsformular im Mitgliederportal oder per E-Mail an.
    • Persönlich: in der Geschäftsstelle der Krankenkasse.

    Nach Eingang sendet die Pflegekasse Ihnen umfangreichere Formulare zu, die Sie in Ruhe ausfüllen können. Entscheidend ist aber das ursprüngliche Antragsdatum: Ab diesem Monat werden später Leistungen rückwirkend gezahlt.

    Wenn Sie sich beim Ausfüllen unsicher sind, hilft Ihnen unsere geführte Antragshilfe für den Pflegegrad durch jeden Schritt – Frage für Frage, mit Erklärungen in verständlicher Sprache.

    Schritt 2: Pflegetagebuch führen

    Ein Pflegetagebuch ist die wichtigste eigene Unterlage für die Begutachtung. Es dokumentiert über einen Zeitraum von etwa ein bis zwei Wochen, wo, wann und wie viel Hilfe im Alltag tatsächlich nötig ist. Der Gutachter sieht damit auf einen Blick, was im normalen Tagesablauf passiert – und nicht nur den Eindruck einer einzelnen Stunde.

    Notieren Sie jeden Tag möglichst konkret:

    • Welche Tätigkeit (Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, Mobilität)
    • Welche Hilfe genau geleistet wird – Anleitung, teilweise Übernahme oder vollständige Übernahme
    • Wie lange die Unterstützung dauert
    • Auffälligkeiten wie Verwirrtheit, nächtliche Unruhe, Sturzgefahr oder herausforderndes Verhalten
    • Hilfsmittelnutzung (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)

    Tipp: Ein Pflegetagebuch hilft auch beim Widerspruch – Sie können dieselben Unterlagen erneut verwenden, falls die Einstufung niedriger ausfällt als erwartet.

    Schritt 3: MDK-Begutachtung – die 6 Module

    Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK). Ein Gutachter – meist eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – kündigt einen Hausbesuch an. Das Gespräch dauert etwa 45 bis 90 Minuten. Beurteilt wird die Selbstständigkeit in 6 Modulen, die mit unterschiedlichen Gewichtungen in das Gesamtergebnis einfließen:

    1. Mobilität (10 %): Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegung im Wohnbereich
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %, höherer Wert wird gezählt) – Orientierung, Erkennen von Personen, Gespräche führen
    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %, höherer Wert wird gezählt) – nächtliche Unruhe, Aggressionen, Ängste
    4. Selbstversorgung (40 %): Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang
    5. Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen (20 %): Medikamente, Verbände, Arztbesuche
    6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesplanung, Kontakte pflegen

    Aus den Modulen werden gewichtete Punkte berechnet (max. 100). Ab 12,5 Punkten wird Pflegegrad 1 anerkannt, ab 27 PG 2, ab 47,5 PG 3, ab 70 PG 4 und ab 90 PG 5.

    Tipps für den Termin:

    • Eine Vertrauensperson sollte anwesend sein – sie kann Punkte ergänzen, die der Pflegebedürftige selbst „herunterspielt“.
    • Schildern Sie den schlechtesten typischen Tag, nicht den besten. Beschönigen schadet.
    • Halten Sie Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausentlassungs- und Reha-Berichte bereit.
    • Pflegetagebuch übergeben oder zumindest zeigen.
    • Hilfsmittel sichtbar im Raum stehen lassen.

    Eine strukturierte Vorbereitung – inklusive Selbsteinschätzung pro Modul – ermöglicht unser kostenloser Pflegegrad-Test. So gehen Sie selbstbewusst in den Termin.

    Schritt 4: Bescheid und Frist – 25 Arbeitstage

    Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragseingang einen schriftlichen Bescheid erteilen. Dieser enthält den festgestellten Pflegegrad sowie das Datum, ab dem die Leistungen ausgezahlt werden – in der Regel ab dem Monat der Antragstellung.

    Hält die Pflegekasse die Frist ohne Verschulden des Antragstellers nicht ein, steht Ihnen ein Verzugsgeld von 70 € pro angefangener Woche zu (§18 Abs. 3b SGB XI). Ausnahmen gelten unter anderem bei stationärer Pflege oder im Hospiz. Melden Sie den Verzug aktiv – die Kasse zahlt nicht automatisch.

    Tipp: Auf Wunsch erhalten Sie das MD-Gutachten zugesandt – fordern Sie es immer an. Es enthält die genaue Punktzahl pro Modul und ist die Grundlage für jeden späteren Widerspruch.

    Was tun bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung?

    Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kostet nichts und kann zunächst formlos eingereicht werden – die ausführliche Begründung dürfen Sie nachreichen.

    Erfahrungswerte zeigen: Ein erheblicher Anteil aller Widersprüche führt zu einer Höherstufung – vor allem, wenn das Gutachten lückenhaft war oder nicht alle Diagnosen berücksichtigt wurden. Eine Vorlage und Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Beitrag Widerspruch gegen den Pflegegrad – Muster und Anleitung.

    5 häufige Fehler beim Pflegegrad-Antrag

    1. Zu spät stellen: Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung – nicht rückwirkend.
    2. „Heute geht es mir gut“: Schildern Sie den typischen schlechten Tag, nicht den Wunschzustand.
    3. Allein im Termin: ohne Bezugsperson werden viele Defizite übersehen.
    4. Kein Pflegetagebuch: Ohne Dokumentation fehlen Argumente bei strittiger Einschätzung.
    5. Unterlagen vergessen: Arztberichte, Medikamentenpläne und Reha-Briefe gehören auf den Tisch.

    Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

    Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu beantragen?

    Ab Eingang des Antrags hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit, einen Bescheid zu erteilen. Hält sie diese Frist nicht ein, steht Ihnen ein Verzugsgeld von 70 € pro angefangener Woche zu – außer Sie befinden sich bereits in stationärer Pflege oder einem Hospiz.

    Kann ich einen Pflegegrad rückwirkend beantragen?

    Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht ab dem Tag, an dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich, am besten formlos per Anruf oder online, und reichen Sie Unterlagen später nach.

    Was kostet der Pflegegrad-Antrag?

    Der Antrag bei der Pflegekasse ist kostenlos. Auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) verursacht keine Kosten – sie wird vollständig von der Pflegeversicherung getragen.

    Welcher Pflegegrad steht mir zu?

    Die Einstufung erfolgt anhand von 6 Modulen mit insgesamt bis zu 100 Punkten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Eine erste Orientierung gibt unser kostenloser Pflegegrad-Test.

    Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

    Sie haben einen Monat ab Zustellung des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist kostenfrei. In vielen Fällen lohnt es sich – ein erheblicher Teil der Widersprüche führt zu einer höheren Einstufung.

    Muss ich bei der MDK-Begutachtung zu Hause sein?

    Ja, der Gutachter kommt grundsätzlich in die häusliche Umgebung. Es ist sinnvoll, dass eine pflegende Bezugsperson beim Termin anwesend ist und das Pflegetagebuch sowie alle medizinischen Unterlagen bereithält.

    Hinweis

    Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Bei den meisten Pflegekassen können kostenlose Beratungstermine nach §7a SGB XI vereinbart werden.

    Quellen & weiterführende Informationen

    Kostenlose Pflegeberatung

    Sie möchten einen Pflegegrad beantragen oder bereiten sich auf die MD-Begutachtung vor? Wir begleiten Sie persönlich – von der Antragstellung über das Pflegetagebuch bis zum Termin mit dem Gutachter.

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    Checkliste: Erste Schritte bei Pflegebedürftigkeit

    So beantragen Sie den richtigen Pflegegrad

    Welche Leistungen Ihnen zustehen

    Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger

    Wichtige Kontakte und Anlaufstellen

    Häufige Fehler bei Pflegeanträgen vermeiden

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