Pflegende Hände
    AVYTA

    Ratgeber für
    Angehörige

    Ihr Leitfaden mit klaren Schritten, Leistungen & Entlastung – wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird.

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    ...mit Herz an Ihrer Seite
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    Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt Büro Mo–Fr 8–12 · Pflege 24/7
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    Checkliste: Erste Schritte bei Pflegebedürftigkeit

    Was Sie jetzt wissen müssen – Schritt für Schritt

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    Bedarf erkennen

    • Alltagssituationen beobachten: Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamente, geistige Orientierung.
    • Ggf. Pflegetagebuch führen.
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    Antrag stellen

    • Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen (schriftlich/telefonisch).
    • Das Datum des Antrags sichert den Leistungsbeginn.
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    Unterlagen sammeln

    • Arztberichte, Krankenhausentlassungsbericht.
    • Diagnosen, Medikamentenliste.
    4

    Begutachtung (MD)

    • Terminvereinbarung mit der Pflegekasse.
    • Realität der Pflegebedürftigkeit im Alltag schildern.
    5

    Nach dem Bescheid

    • Pflegegrad prüfen und Leistungen aktiv beantragen.
    • Beratungsgespräch einplanen (Pflegeberatungspflicht).
    2

    So beantragen Sie den richtigen Pflegegrad

    Pflegeberatung
    1

    Antrag bei der Pflegekasse stellen (per Telefon, Brief oder online möglich).

    2

    Termin für Begutachtung wird vereinbart.

    3

    Gutachter bewertet anhand der Alltagssituation.

    4

    Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid mit dem Pflegegrad (1–5).

    Bei falscher Einstufung ist ein Widerspruch möglich – am besten mit Belegen und Pflegetagebuch.

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    Welche Leistungen Ihnen zustehen

    Aktuelle Zahlen 2025/2026

    Pflegegeld & Pflegesachleistungen (monatlich)

    PflegegradPflegegeldPflegesachleistung
    Pflegegrad 1––
    Pflegegrad 2347 €796 €
    Pflegegrad 3599 €1.497 €
    Pflegegrad 4800 €1.859 €
    Pflegegrad 5990 €2.299 €

    Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren– z. B. wenn ein Teil der Pflege durch einen Pflegedienst und ein Teil durch Angehörige erfolgt.

    Entlastungsbetrag

    131 € / Monat

    Für Betreuungs- und Entlastungsangebote wie Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen. Gilt für alle Pflegegrade.

    Gemeinsames Budget

    3.539 € / Jahr

    Flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzbar (ab 1. Juli 2025). Keine Vorpflegezeit mehr nötig; Ersatzpflege bis zu ca. 8 Wochen möglich.

    Weitere Leistungen im Überblick

    Pflegehilfsmittel

    42 € / Monat

    Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen.

    Wohnraumanpassung

    4.180 € einmalig

    Z.B. barrierefreie Dusche oder Treppenlift, je Maßnahme.

    Tages-/Nachtpflege

    Eigenes Budget

    Teilstationäre Pflege als Ergänzung zur häuslichen Versorgung.

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    Kombinationsleistung – So funktioniert's

    Pflegegeld und Sachleistung clever kombinieren

    Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden. Wenn Sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen und für den Rest einen Pflegedienst beauftragen, können Sie beide Leistungen anteilig kombinieren.

    Rechenbeispiel – Pflegegrad 3

    Sachleistung genutzt

    60 %

    898,20 € von 1.497 €

    Pflegegeld-Anteil

    40 %

    239,60 € von 599 €

    Gesamtleistung

    1.137,80 €

    pro Monat

    Die Kombinationsleistung wird automatisch berechnet. Je weniger Sachleistung Sie nutzen, desto höher fällt Ihr anteiliges Pflegegeld aus.

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    Pflegezeit & Familienpflegezeit

    Ihre Rechte als berufstätige Angehörige

    Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

    • Bis zu 10 Arbeitstage Freistellung bei akutem Pflegefall
    • Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei der Pflegekasse beantragbar
    • Gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Betriebsgröße

    Pflegezeit (bis 6 Monate)

    • Vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu 6 Monate
    • Rechtsanspruch ab 15 Beschäftigten im Betrieb
    • Kündigungsschutz während der gesamten Pflegezeit

    Familienpflegezeit (bis 24 Monate)

    • Reduzierung der Arbeitszeit auf mind. 15 Stunden/Woche für bis zu 24 Monate
    • Rechtsanspruch ab 25 Beschäftigten im Betrieb
    • Zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie möglich, um Einkommenseinbußen abzufedern
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    Vollmachten & Patientenverfügung

    Rechtzeitig vorsorgen – bevor es dringend wird

    Vorsorgevollmacht

    Benennen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen handeln darf – bei Finanzen, Behörden und Gesundheitsfragen.

    Notarielle Beglaubigung wird empfohlen.

    Betreuungsverfügung

    Falls keine Vollmacht vorliegt, bestimmt das Gericht einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche äußern.

    Ergänzt die Vorsorgevollmacht.

    Patientenverfügung

    Legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können.

    Sollte regelmäßig aktualisiert werden.

    Alle drei Dokumente sind ohne Notar gültig, sollten aber schriftlich vorliegen und für Angehörige zugänglich aufbewahrt werden. Formulare erhalten Sie bei Betreuungsvereinen oder im Internet.

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    Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige

    Pflege-Pauschbetrag

    Pflegegrad 2600 €
    Pflegegrad 31.100 €
    Pflegegrad 4 & 51.800 €

    Jährlich, ohne Nachweispflicht für einzelne Kosten.

    Weitere Absetzbarkeiten

    • Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar (z.B. Pflegedienst, Medikamente, Umbaukosten)
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr Steuerermäßigung
    • Fahrtkosten zu Arztbesuchen und Pflegeeinrichtungen

    Der Pflege-Pauschbetrag kann auch aufgeteilt werden, wenn mehrere Angehörige pflegen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater für eine optimale Gestaltung.

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    Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger

    Frühzeitig Unterstützung einplanen

    Pflegedienst, Haushaltshilfen, Nachbarschaftshilfen nutzen.

    Auszeiten sichern

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gezielt für Urlaube oder Krankheit nutzen.

    Struktur schaffen

    Wochenplan für Pflegetermine, Medikamentengabe, Arztbesuche.

    Emotionale Unterstützung suchen

    Austauschgruppen, Beratungsstellen oder Supervisionen nutzen.

    Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen

    Auch für Freizeitangebote oder Entlastungsgruppen verwendbar.

    Mobilität und Unterstützung
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    Wichtige Kontakte & Anlaufstellen in Frankfurt

    Kostenlose Beratung und Unterstützung in Ihrer Nähe

    AVYTA GmbH – Ambulanter Pflegedienst

    Allerheiligentor 2-4 · 60311 Frankfurt am Main

    069 153 914 05 info@avyta.de Mo–Fr 8–12 Uhr · Pflege 24/7

    Kostenlose Erstberatung · Hilfe bei Antragstellung · Ambulante Pflege & Betreuung

    Pflegestützpunkt Frankfurt am Main

    Hansaallee 150 (Rathaus für Senioren, EG)

    60320 Frankfurt am Main

    0800 58936 59 (kostenfrei) pflegestuetzpunkt@frankfurt.de Mi 10–12 Uhr · Do 16–18 Uhr

    Unabhängige, kostenlose Beratung zu allen Pflegefragen

    DRK Beratungshotline für pflegende Angehörige

    "Du pflegst – wir hören Dir zu"

    Deutsches Rotes Kreuz, Bezirksverband Frankfurt

    069 589 975 181 ichpflege@drkfrankfurt.de Mo–Fr 10–16 Uhr

    Kostenlos, anonym und unverbindlich

    Sozialverband VdK – Kreisverband Frankfurt

    Beratung zu Pflegerecht, Schwerbehinderung, Rente

    Frankfurt am Main

    Termin über vdk.de vereinbaren kv-frankfurt@vdk-ht.de Nach Terminvereinbarung

    Beratung zu Pflegeversicherungsrecht und Widersprüchen

    Ihre Pflegekasse

    Erreichbar über Ihre Krankenkasse – zuständig für Pflegegrad, Leistungen und MD-Begutachtung.

    Hausarzt & Fachärzte

    Dokumentation der gesundheitlichen Situation, Verordnungen für häusliche Krankenpflege.

    Nachbarschaftshilfen

    Ehrenamtliche Unterstützung in vielen Frankfurter Stadtteilen verfügbar.

    Wir begleiten Sie – persönlich & kompetent

    Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung bei der Organisation der Pflege? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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