Entlastungsbetrag 131 €: So nutzen Sie ihn richtig
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist eine oft unterschätzte Leistung der Pflegekasse. Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch darauf. Wir zeigen, wie Sie das Geld sinnvoll einsetzen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) zu und beträgt 131 Euro monatlich.
Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Nachweis von qualifizierten Dienstleistern erstattet.
Wer hat Anspruch?
- Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1
- Keine Unterscheidung zwischen den Pflegegraden
- Pflege muss zu Hause erfolgen (ambulant)
- Automatischer Anspruch nach Pflegegradanerkennung
Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene qualitätsgesicherte Leistungen verwendet werden:
Tages- und Nachtpflege
Betreuung in einer Pflegeeinrichtung tagsüber oder nachts
Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege
Ambulante Pflegedienste
Unterstützung bei Betreuung und Hauswirtschaft
Anerkannte Alltagshelfer
Qualifizierte Betreuungsdienste nach Landesrecht
Praktische Beispiele
Haushaltshilfe
Ein ambulanter Pflegedienst hilft beim Einkaufen, Kochen oder Putzen. Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag abgerechnet.
Betreuung und Begleitung
Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaft leisten oder Begleitung zu Terminen – alles abrechenbar.
Tagespflege-Zuzahlung
Eigenanteile bei der Tagespflege können über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Tipp: Entlastungsbetrag ansparen
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. So haben Sie bei Bedarf bis zu 1.965 Euro zur Verfügung!
So funktioniert die Abrechnung
- Sie beauftragen einen anerkannten Dienstleister (z.B. ambulanter Pflegedienst)
- Die Leistung wird erbracht und in Rechnung gestellt
- Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein
- Die Pflegekasse erstattet bis zu 131 € monatlich
Alternativ kann der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen – fragen Sie uns danach!
Besonderheit bei Pflegegrad 1
Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig: Er ist neben dem Zuschuss für Wohnraumanpassung die einzige reguläre Geldleistung der Pflegeversicherung. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Wir helfen beim Entlastungsbetrag
Als zugelassener Pflegedienst können wir Leistungen über den Entlastungsbetrag erbringen und direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.