Pflegegeld 2025: Aktuelle Tabelle nach Pflegegrad
Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Hier finden Sie die aktuellen Beträge für 2025 und alle wichtigen Informationen zur Beantragung.
Wichtig: Pflegegeld-Erhöhung 2025
Zum 1. Januar 2025 wurde das Pflegegeld um 4,5% erhöht. Die neuen Beträge gelten seit Jahresbeginn automatisch.
Pflegegeld Tabelle 2025
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch* |
| Pflegegrad 2 | 332 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € |
*Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, jedoch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2. Es wird gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Helfer zu Hause erfolgt.
Der Pflegebedürftige kann das Pflegegeld frei verwenden – in der Regel wird es als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Voraussetzungen für Pflegegeld
- Anerkannter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Pflege erfolgt zu Hause (nicht im Pflegeheim)
- Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Freunde)
- Antrag bei der Pflegekasse gestellt
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Sie können das Pflegegeld auch mit professioneller Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst kombinieren. Dies nennt sich Kombinationsleistung. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem wie viel der Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen.
Beispiel: Nutzen Sie 50% der Pflegesachleistungen, erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes.
So beantragen Sie Pflegegeld
- Stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse
- Ein Gutachter des MDK kommt zur Begutachtung
- Nach Feststellung des Pflegegrads erhalten Sie automatisch Pflegegeld
- Das Pflegegeld wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen
Wichtig: Beratungseinsätze
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungseinsätze nachweisen. Diese finden bei Pflegegrad 2-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich statt. Ein ambulanter Pflegedienst wie AVYTA kann diese Beratungseinsätze durchführen.
Fragen zum Pflegegeld?
Wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Ansprüchen und helfen bei der Beantragung. Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Sie auch bei den Beratungseinsätzen.