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    Entlastungsbetrag 131 €: So nutzen Sie ihn richtig

    10. Januar 20266 Min. LesezeitAVYTA Team
    Entlastung für pflegende Angehörige

    Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist eine oft unterschätzte Leistung der Pflegekasse. Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch darauf. Wir zeigen, wie Sie das Geld sinnvoll einsetzen.

    131 € monatlich
    = 1.572 € pro Jahr für Entlastungsleistungen

    Was ist der Entlastungsbetrag?

    Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) zu und beträgt 131 Euro monatlich.

    Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Nachweis von qualifizierten Dienstleistern erstattet.

    Wer hat Anspruch?

    • Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1
    • Keine Unterscheidung zwischen den Pflegegraden
    • Pflege muss zu Hause erfolgen (ambulant)
    • Automatischer Anspruch nach Pflegegradanerkennung

    Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

    Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene qualitätsgesicherte Leistungen verwendet werden:

    Tages- und Nachtpflege

    Betreuung in einer Pflegeeinrichtung tagsüber oder nachts

    Kurzzeitpflege

    Vorübergehende vollstationäre Pflege

    Ambulante Pflegedienste

    Unterstützung bei Betreuung und Hauswirtschaft

    Anerkannte Alltagshelfer

    Qualifizierte Betreuungsdienste nach Landesrecht

    Praktische Beispiele

    Haushaltshilfe

    Ein ambulanter Pflegedienst hilft beim Einkaufen, Kochen oder Putzen. Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag abgerechnet.

    Betreuung und Begleitung

    Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaft leisten oder Begleitung zu Terminen – alles abrechenbar.

    Tagespflege-Zuzahlung

    Eigenanteile bei der Tagespflege können über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

    Tipp: Entlastungsbetrag ansparen

    Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. So haben Sie bei Bedarf bis zu 1.965 Euro zur Verfügung!

    So funktioniert die Abrechnung

    1. Sie beauftragen einen anerkannten Dienstleister (z.B. ambulanter Pflegedienst)
    2. Die Leistung wird erbracht und in Rechnung gestellt
    3. Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein
    4. Die Pflegekasse erstattet bis zu 131 € monatlich

    Alternativ kann der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen – fragen Sie uns danach!

    Besonderheit bei Pflegegrad 1

    Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig: Er ist neben dem Zuschuss für Wohnraumanpassung die einzige reguläre Geldleistung der Pflegeversicherung. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

    Wir helfen beim Entlastungsbetrag

    Als zugelassener Pflegedienst können wir Leistungen über den Entlastungsbetrag erbringen und direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

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    Checkliste: Erste Schritte bei Pflegebedürftigkeit

    So beantragen Sie den richtigen Pflegegrad

    Welche Leistungen Ihnen zustehen

    Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger

    Wichtige Kontakte und Anlaufstellen

    Häufige Fehler bei Pflegeanträgen vermeiden

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